Krolop-Parkett
  AGB
 

Allgemeines
Allen Rechtsbeziehungen liegen unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Etwaige abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird ausdrücklich widersprochen. Durch die Aufgabe seiner Bestellung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an. Telefonisch, per E-Mail oder per Telefax aufgegebene Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von beiden Seiten schriftlich bestätigt wurden.

Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Erst durch eine Auftragsbestätigung und die Bestätigung des Kunden kommt der Vertrag zustande. Bestätigte Preise gelten nur bis zum vertraglichen Liefertermin als fest vereinbart. Die auf dieser Website dargelegten technischen Eigenschaften und Zeichnungen werden zwar nach bester Kenntnis abgegeben, sind jedoch unverbindlich. Dies bezieht sich auch auf vorgelegte Muster.

Gewährleistung
Nach Erhalt der Ware hat der Käufer diese sofort auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Fehlerlosigkeit zu überprüfen. Erkennbare Beanstandungen führen nur dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sie uns innerhalb sechs Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich aufgegeben werden. Glaubt der Käufer, Grund zur Beanstandung der gelieferten Ware zu haben, hat die Verarbeitung beziehungsweise Weiterverarbeitung (Verlegung) der Ware zu unterbleiben. Nach unserer Aufforderung und nach unserem Wunsch ist uns die Ware ganz oder in Form fehlerhafter Musterstücke zur Prüfung bereit zu stellen.

Mängel der Ware verpflichten uns zu Ersatzlieferungen. Ist eine Ersatzlieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche für unmittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden oder Vorsatz gegeben ist.Der Anspruch auf Ersatzlieferung verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Ware. Ersatzlieferungen werden bestpassend vorgenommen. Farb- und Strukturabweichungen bleiben vorbehalten, da eine Garantie dafür, dass die Ersatzlieferung aus der gleichen Produktionsreihe wie die Vorlieferung stammt, nicht übernommen werden kann.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, die noch in unserem Eigentum stehende Ware bis zur vollständigen Bezahlung nicht zu verarbeiten und sorgfältig in geeigneten, sauberen und entsprechend klimatisierten Räumen zu lagern.

 
 
  Copyright  
 
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